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Infos & News

Glasfaseranschluss der Wohngebäude

In der Ausgabe 4/2023 berichteten wir bereits über die Planungen zum Anschluss der Wohngebäude der Genossenschaft an das Glasfasernetz der Telekom. Jede Wohnung erhält nun einen Glasfaseranschluss für Telefon, Internet und TV.

Das vorhandene Leitungsnetz, sprich Kupferleitungsnetz (Telefonanschlussdose) und Koaxialnetz (Mediendose), bleibt weiterhin bestehen und ist wie gewohnt nutzbar. Mit dem Anschluss an das Glasfasernetz erhalten alle Mitglieder zusätzlich die Möglichkeit, eine weitere, noch leistungsfähigere Art der Internetnutzung in Anspruch zu nehmen.

Wie wird der Ausbau umgesetzt?
Der Ausbau wird in Kooperation mit der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) nach und nach in den jeweiligen Wohngebieten erfolgen und voraussichtlich bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Zunächst wird der Anschlusspunkt an das Glasfasernetz der Telekom im Keller des jeweiligen Objektes geschaffen. Von dort aus werden die einzelnen Wohnungen über Leerrohre in bestehenden Leitungssträngen oder vorhandenen Schornsteinen angeschlossen. Alternativ werden Kabelkanäle durch das Treppenhaus verlegt. Wir sind selbstverständlich bestrebt, die Ausführungsarbeiten so störungsarm wie möglich und mit möglichst wenig Aufwand für die Mitglieder umzusetzen.

Noch in diesem Jahr wird mit dem Arbeiten in dem Wohngebiet um die Prenzlauer Promenade und in dem Wohnkarree Achtermann-, Mendel- und Klaustaler Straße begonnen. Alle betreffenden Mitglieder erhalten dazu rechtzeitig eine Information in Form einer Modernisierungsankündigung mit allen wichtigen Details und Terminen.

Die Festlegung der Ausbaugebiete erfolgt durch die Telekom in Abstimmung mit unserem Bereich Technik unter Berücksich­tigung weiterer geplanter Baumaßnahmen. Über den Fortgang der Festlegungen zu den Ausbaugebieten halten wir Sie auf dem Laufenden.

Was ist, wenn ich keinen Glas­faseranschluss nutzen möchte?­
Auch wenn Sie zum aktuellen Zeitpunkt keine Nutzung des neuen Medienangebotes für sich in Erwägung ziehen, bitten wir jedoch eindringlich darum, diese Maßnahme aktiv zu unterstützen.

Der erstmalige Anschluss der Mietsache an das Glasfasernetz stellt zudem gemäß § 555 Nr. 4a BGB eine Modernisierungsmaßnahme dar, die der Mieter bzw. das
Mitglied zu dulden hat und den Zutritt zur Wohnung gewähren muss. Es steht Ihnen jedoch frei, den Anschluss zu nutzen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Anschluss an das Glasfasernetz durch die Telekom kostenfrei erfolgt.

Wann sollte ich einen Vertrag zur Nutzung eines Glasfaser­produktes abschließen?
Nach Ausstattung Ihrer Wohnung mit dem Glasfaseranschluss, kann jedes Mitglied selbständig einen Glasfasertarif bei einem Anbieter seiner Wahl bestellen.

Die frühzeitige vertragliche Bindung zur Nutzung eines Glasfaserproduktes hat keine Auswirkungen auf den Ausbauzeitpunkt in Ihrem Wohngebiet.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Geschäftsstelle.

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