Infos & News

Die Wohnung – mehr als nur wohnen!

Der Dauernutzungs- beziehungsweise Mietvertrag verbindet die Mitglieder und die Genossenschaft in einem wichtigen Punkt: dem Erhalt der Mietsache. Die Wohnung, die vermietet wird, ist nicht nur ein Zuhause, sondern auch ein Wert, den es zu schützen gilt. Mit der Sorgfaltspflicht übernehmen Sie als Mitglieder ebenfalls Verantwortung, um die Mietsache in einem guten Zustand zu halten. Doch was bedeutet das konkret und wie kann diese Pflicht im Alltag umgesetzt werden?
Was ist die Sorgfaltspflicht?
Die Sorgfaltspflicht umfasst einen respektvollen und umsichtigen Umgang mit der
angemieteten Wohnung. Das bedeutet konkret, Schäden zu vermeiden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, und
sicherzustellen, dass alles bestimmungs­gemäß und wie im Dauernutzungsvertrag
vereinbart genutzt wird.

Praktische Tipps für den Alltag

  • Regelmäßige Reinigung: Ein gepflegtes Zuhause trägt nicht nur zum Wohlbefinden bei, sondern verhindert auch Schäden, wie etwa Schimmelbildung durch mangelnde Lüftung.
  • Sorgfältiger Umgang mit Installationen: Sanitäranlagen, Heizungen und Elektrogeräte sollten nur wie vorgesehen benutzt werden. Tropfende Wasserhähne oder andere kleine Defekte sind rechtzeitig zu melden, um größere Schäden zu vermeiden.
  • Achtsamkeit bei Veränderungen: Vor Umbauten, wie zum Beispiel einem Badumbau oder der Verlegung eines neuen Fuß­bodenbelags, ist in jedem Fall Rück­sprache mit dem Vermieter zu halten, denn dies bedarf der Zustimmung der Genossenschaft.
  • Schäden umgehend melden: Falls dennoch etwas kaputtgeht, ist es wichtig, uns rechtzeitig zu informieren. Dadurch können größere Schäden oder kostspielige Repa­raturen oft verhindert werden.
  • Hausregeln beachten: Diese sind nicht nur rechtlich bindend, sondern fördern insbesondere ein gutes Zusammenleben in Mehrparteienhäusern.

Warum ist die Sorgfaltspflicht so wichtig?
Ein achtsamer Umgang mit der Mietsache schafft Vertrauen zwischen den Mitgliedern und der Genossenschaft. Zudem beugt er Konflikten vor. Langfristig profitieren jedoch alle Beteiligten, wenn die Wohnung in einem guten Zustand bleibt – sei es für ein an­genehmes Wohnerlebnis oder für einen reibungslosen Ablauf beim Auszug.

Ein gutes Miteinander pflegen
Neben der Sorgfaltspflicht für die Mietsache ist auch ein respektvolles Verhältnis zur Genossenschaft und zu den Nachbarn entscheidend. Ein freundliches Wort oder die Bereitschaft, bei Problemen offen zu kommunizieren, kann viel bewirken.

Ein Zuhause ist eben mehr als nur ein Ort – es ist ein gemeinsames Gut, das Respekt verdient, und alle Beteiligten können dazu ihren Beitrag leisten.

Alle weiteren Regelungen und rechtlichen Details zu dem vorgenannten Thema finden Sie in Ihrer Hausordnung bzw. in Ihrem Dauernutzungsvertrag. Diese Unterlagen können Sie über die meine EWG-App jederzeit digital einsehen, sofern Sie sich dazu registriert haben. Bei weiterführenden Fragen, sprechen Sie uns gerne an.

Bei Havarien außerhalb der Geschäftszeiten der Genossenschaft informieren Sie unverzüglich die zuständigen Fachfirmen, deren Rufnummern Sie auch an der Informationstafel in Ihrem Hauseingangsbereich und hier auf der Webseite finden.

Bei Havarien (zum Beispiel Heizungsausfall, Stromausfall, Rohrbruch, Gasgeruch, Brand- und Sturmschaden) während der Feiertage und grundsätzlich außerhalb
der Geschäftszeiten der EWG wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Firmen.

Bitte beachten Sie, dass einfache Defekte, wie zum Beispiel tropfende Mischbatterien, Wasser- und Thermostatventile keine Havarien darstellen und deshalb nicht von den Notfallfirmen ausgeführt werden.

.